Gutachten und Abklärungen erstellen
Gerichte, Behörden und IV-Stellen können uns mit der Ausarbeitung von Gutachten beauftragen. Dabei handelt es sich um:
- Sorgerechtsgutachten
- Besuchsrechtregelungen
- Obhutsentzug (Zivilrecht)
- Jugendstrafrechtliche Gutachten (Strafrecht)
- Auftrag für eine psychiatrische Abklärung (Versicherungsrecht)
Wir werden unseren Aufwand für die Gutachtenausarbeitung gemäss Tarif in Rechnung stellen. Dabei gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber dafür Kostengutsprache leistet und ebenso für allfällige zusätzliche Kosten (zum Beispiel Aktenstudium, Reisespesen, Dolmetscher etc.) aufkommt.
Wir bemühen uns, jeden Gutachtenauftrag möglichst bald zu erledigen. Angesichts unserer Personalsituation und vielen anderen Aufgaben ist allerdings von einer mehrmonatigen Frist auszugehen.
Gutachtenaufträge müssen schriftlich erfolgen.
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über Kontakt oder telefonisch unter 071 243 45 45. |