
Kindesschutz
Kinder und Jugendliche, die körperliche, psychische und / oder sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben, benötigen Hilfe. Das Kindeswohl kann gefährdet sein aufgrund von
- körperlicher Misshandlung oder Züchtigung
- seelischer Misshandlung oder Instrumentalisierung eines Kindes für die Bedürfnisse von Erwachsenen
- sexuellem Missbrauch
- Vernachlässigung, mangelnder Beaufsichtigung oder Förderung
- allgemein, wenn die gesunde Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist
Das Kindeswohl erfährt eine sorgfältige Beachtung bei jeder Abklärung oder Behandlung. Unsere interne Kindesschutzgruppe ist spezialisiert auf fachlichen Einschätzungen von Kindeswohlgefährdungen.
Wir arbeiten in den regionalen Kindesschutzgruppen mit.
Empfehlungen zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Holen Sie Hilfe, bevor Sie einen Schritt unternehmen, auch vor einem allfälligen Gespräch mit Betroffenen oder Verdächtigten. Handeln Sie nie alleine sondern stets gemeinsam mit einer (anderen) fachlich versierten Person.
Sie können sich dabei an folgende Stellen wenden:
- Regionale Kindesschutzgruppe (Beratung von Fachpersonen) /
Telefon 071 243 78 02 - Beratungsstelle InVia des Kindesschutzzentrums, St.Gallen /
Telefon 071 243 78 02 - zuständige Fachperson in den KJPD St.Gallen
- Kinderarzt