Zivilrechtliche Verfahren
Um der Komplexität und den Konfliktdynamiken in familienrechtlichen Verfahren gerecht zu werden, müssen psychologisch / psychiatrische Aspekte berücksichtigt werden. In familienrechtlichen Verfahren muss der Sachverständige Hypothesen zu den Lebensbedingungen eines Kindes aufstellen und prüfen, unter welchen das Wohl des Kindes bestmöglich gewährleistet werden kann. Um diese hypothesengeleitete Arbeit bestmöglich leisten zu können, arbeiten die Sachverständigen an unserem Zentrum mit klaren Standards, einem fachlichen Verantwortungsbewusstsein sowie einem hohen beruflichen Ethos.
Unsere fachliche Haltung gegenüber den Familien ist psychodynamisch-systemisch ausgerichtet. Wir betrachten es als unsere zentrale Aufgabe, das Kind bei der Re-Organisation von familiären Beziehungen oder bei Fragen rund um das Kindswohl, die der rechtlichen Einflussnahme bedürften, in den Mittelpunkt zu stellen. Wir sind in diesem Kontext um eine systematische Zusammenarbeit bemüht, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
Nicht nur im Familienrecht besteht zunehmend die Tendenz, die Autonomie des Einzelnen respektive die Gestaltung der Verhältnisse zwischen Eltern und Kinder mehr Autonomie der Involvierten zu überlassen und regelnde Strukturen einzuschränken. Dies bedeutet häufig auch, dass schützende Rahmenbedingungen wegfallen oder reduziert werden. Dadurch kann jedoch gerade für die schwächeren Beteiligten am Rechtsstreit, was häufig auch das Kind ist, Sicherheit und Orientierung schwinden. Dementsprechend erachten wir es auch als unsere Aufgabe als „Vertreter des Kindes“, seine Bedürfnisse und Anliegen aufzuzeigen und mögliche Lösungen darzulegen.
Im familienrechtlichen Kontext hat sich eine Diskussion zwischen querschnittsorientierten Gutachten und Interventionsgutachten entfacht. Unsere Haltung dazu ist, dass beide Formen der Begutachtung ihre Berechtigung aufweisen und wichtige Instrumente zur Klärung und Bewältigung von Familienkonflikten darstellen. Welche Form der Begutachtung möglich ist, kann jedoch meist nur der Sachverständige selbst beurteilen, da bei interventionsorientierten Gutachten die erwachsenen Beteiligten die Fähigkeit aufweisen müssen, sich diesem Prozess zu stellen. Zudem muss bedacht werden, dass bei Interventionsgutachten einer möglichen Intervention eine umfassende Abklärung vorausgehen muss. Dies bedeutet einerseits ein Zeitaufwand aber auch ein Kostenaufwand. Gerade bei hoher Konfliktverfestigung ist jedoch häufig eine rasche richterliche Entscheidung auf einer sicheren diagnostischen Grundlage von Bedeutung.
Wir erstellen Gutachten zu folgenden Fragestellungen:
- Fragen des Kindesschutzes
- Fragen von Aufenthaltsbestimmungsrechts, Sorgerecht und Besuchsrecht
- Abklärung nach FU
- Interventionsgutachten
Zudem bieten wir angeordnete Beratungen im Rahmen von Trennungs- und Scheidungskonflikten an.